Preisliste (gültig ab 01.06.2022)

Material – Annahme: AVV Bemerkungen Preis €/m3 / €/to (netto)
SE      
Boden, Z 0, Z 0* und Z 1.1 gem. BRME 170504 < 10% BS/HDI; SE 11,50 / 7,20
Boden, Z 1.2 gem. BRME 170504 < 10% BS/HDI; SE 22,00 / 13,75
       
SU, SU*      
       
Boden, Z 0, Z 0* und Z 1.1 gem. BRME 170504 < 10% BS/HDI; SU
SU*
11,50 / 7,20
Boden, Z 1.2 gem. BRME 170504 < 10% BS/HDI; SU
SU*
22,00 / 13,75
       
Oberboden      
       
Boden, bis Z 1.2 gem. BRME 170504 < 10% BS/HDI; ohne Wurzelstöcke 18,50 / 12,30

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(Preisliste gültig ab 01.06.2022)

Material - Abgabe:   Bemerkungen Preis €/m3 / €/to (netto)
       
Gewachsener Lehm   SU*,ST, Z0 gem. LAGA 5,40 / 3,00
Gewachsener Ton   TL, Z 0 gem. LAGA 9,00 / 4,85
Gewachsener Sand   SE, Z 0 gem. LAGA 3,30 / 2,00

BRME : Gemeinsamer Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung und des Ministers für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie zur „Ablagerung und Verwertung von Baurestmassen im Bergbau und auf ehemals bergbaulich genutzten Flächen“ vom 23. Juni 1994

Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Lieferung der Märkischen Ziegel GmbH Klausdorf, Stand 2022


Die Annahme erfolgt auf der Grundlage vorliegender Abfalldeklarationen gem. Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von Mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau, herausgegeben vom Runden Tisch Berlin-Brandenburg, Stand 09.06.2009.

Das angelieferte Material wird auf einer Fläche auf beschrifteten Parzellen je Lieferant und je Bauvorhaben bereitgestellt. Die Bereitstellung auf den Parzellen wird in einem Lageplan und fotographisch erfasst.

Das gelieferte Material wird je Lieferant und Bauvorhaben maximal alle 1.000 m3 beprobt. Die chemische Analytik erfolgt auf den gesamten Parameterumfang des ,,Baurestmassenerlasses 1994" auf Rechnung der Märkische Ziegel GmbH Klausdorf.

Werden die Z 1.2- Werte des „Baurestmassenerlasses 1994“ eingehalten, geht das Material in das Eigentum der Märkische Ziegel GmbH Klausdorf über. Werden die Z 1.2-Werte des „Baurestmassenerlasses 1994“ überschritten, ist der Lieferant zur Abholung innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet (s. auch beiliegende Geschäftsbedingungen für den Verkauf, die Lieferung von Schüttgütern und Annahme der Märkische Ziegel GmbH Klausdorf).
Nach Verstreichen der Frist beauftragt die Märkische Ziegel GmbH Klausdorf ein Drittunternehmen auf Kosten des Lieferanten mit der Entsorgung.

Bei der Anlieferung ist durch den Vertragspartner ein vollständig ausgefüllter Übernahmeschein/Registerbeleg in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Wir sind nicht verpflichtet die Unterschriftsberechtigung des Abfallerzeugers und Transporteurs auf dem Übernahmeschein/Registerbeleg zu prüfen.


Abrechnung/Zahlung

Alle genannten Preise sind auf der Grundlage heutiger Kosten, Gebühren, Steuern und sonstiger Abgaben festgelegt.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der am Tag der Leistungserbringung gültigen Mehrwertsteuer Zahlungsbedingungen: 14 Tage netto nach Rechnungserhalt.